Bedin­gun­gen für die Ferienbetreuung

1. Teil­nah­me und Alter der Kinder

Teil­nah­me­be­rech­tigt an der Feri­en­be­treu­ung sind Grund­schul­kin­der im Alter von 6 – 11 Jahren.

Mög­lich ist eine Teil­nah­me ab Som­mer­fe­ri­en vor der Einschulung.

2. Betreu­ungs­zeit und –ort, Abholung

Die Betreuung in den Pro­jekt­wo­chen fin­det zu fol­gen­den Zei­ten statt:

Täg­lich von 7:30 bis 13:30 Uhr

Die Kin­der sind von den Eltern an den jeweils ange­ge­be­nen Ort zu brin­gen und dort auch wie­der abzu­ho­len. Falls Kin­der allei­ne nach Hau­se gehen dür­fen, muss dies gegen­über FERIA e. V. schrift­lich (im Anmel­de­for­mu­lar) erklärt werden.

Die Kin­der sind im Zeit­raum zwi­schen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr zu brin­gen und wer­den pünkt­lich um 13:30 Uhr abgeholt.

3. Teil­nah­me­ge­büh­ren

Die Teil­nah­me­ge­büh­ren (pro Tag) für die Feri­en­be­treu­ung betragen:

Mit­glie­der: 16 EUR
Nicht-Mit­glie­der: 18 EUR

4. Ver­bind­li­che Anmel­dung, Zustan­de­kom­men des Ver­trags, Wider­ruf, Rück­tritt, Zahlung

  1. Mit dem Abschi­cken des Online-For­mu­lars mel­den die Eltern ihr Kind ver­bind­lich an. Bei Geschwis­ter­kin­dern muss das For­mu­lar für jedes Kind ein­zeln aus­ge­füllt wer­den. Der Ein­gang der Anmel­dung wird per E‑Mail bestä­tigt. Erst mit Über­wei­sung der Teil­nah­me­ge­bühr kommt der Ver­trag über die Durch­füh­rung der Feri­en­be­treu­ung durch FERIA e. V. zustande.
  2. Ein gesetz­li­ches Wider­rufs­recht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
  3. Ver­trag­li­ches Rück­tritts­recht: Nach erfolg­ter Zusa­ge kön­nen die Eltern schrift­lich von der Feri­en­be­treu­ung zurück­tre­ten. Wird der Rück­tritt bis 7 Tage vor Beginn der Feri­en­be­treu­ung erklärt, wird die Teil­nah­me­ge­bühr voll­stän­dig erstat­tet. Bei einem spä­te­ren Rück­tritt (auch aus Krank­heits­grün­den) erfolgt kei­ne Rückerstattung.
  4. Die Teil­nah­me­ge­bühr ist inner­halb von 14 Tagen nach erfolg­ter Anmel­de­be­stä­ti­gung auf das Kon­to von FERIA e. V. zu über­wei­sen. Genaue Anga­ben sind in der E‑Mail zur Bestä­ti­gung der Anmel­dung enthalten.

5. Auf­sichts­pflicht, Aus­schluss eines Kindes

  1. Für die Dau­er der Betreu­ungs­zeit über­neh­men die Betreu­er die Auf­sichts­pflicht über die Kin­der. Die Auf­sichts­pflicht der Betreu­er beginnt mit der Über­ga­be des Kin­des und endet mit der Abholung.
  2. Auf dem Hin­weg zu oder dem Heim­weg von der Betreuung obliegt die Pflicht zur Auf­sicht allein den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten. Für Kin­der, die sich ohne Abmel­dung aus der Ver­an­stal­tung ent­fer­nen, wird kei­ne Haf­tung übernommen.
  3. Die Kin­der haben den Anwei­sun­gen der Betreu­ungs­per­so­nen Fol­ge zu leisten.
  4. Ist das Ver­hal­ten eines Kin­des für die Grup­pe unzu­mut­bar oder gefähr­det es sich oder ande­re Per­so­nen wie­der­holt durch sein Ver­hal­ten, und ändert es sein Ver­hal­ten trotz mehr­fa­cher Ermah­nung durch die Betreu­er nicht, kann es von der wei­te­ren Durch­füh­rung der Feri­en­be­treu­ung aus­ge­schlos­sen werden.
  5. Die Teil­nah­me­ge­bühr wird in die­sen Fäl­len nicht rück­erstat­tet. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass den Eltern in die­sen Fäl­len auch kein Scha­dens­er­satz­an­spruch zusteht.

6. Haf­tungs­be­schrän­kung, Versicherungen

  1. FERIA e. V. über­nimmt kei­ner­lei Haf­tung für Unfäl­le und sons­ti­ge Schä­den. Jeder Erzie­hungs­be­rech­tig­te erkennt dies mit der Anmel­dung sei­nes Kin­des an und ver­zich­tet auf jeg­li­che Art von For­de­run­gen und Schadenersatzansprüchen.
  2. FERIA e. V. schließt sei­ne Haf­tung für leicht fahr­läs­si­ge Pflicht­ver­let­zun­gen aus, sofern die­se kei­ne ver­trags­we­sent­li­chen Pflich­ten, Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit betref­fen. Glei­ches gilt für eine Haf­tung und für Pflicht­ver­let­zun­gen der Betreuer.
  3. Die Eltern wer­den dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das Kind wäh­rend der Feri­en­be­treu­ung nicht über FERIA e. V. haft­pflicht- oder unfall­ver­si­chert ist.
  4. Die Eltern ver­pflich­ten sich, für das Kind für die Zeit der Betreuung eine Haft­pflicht- und Unfall­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen und auf­recht zu erhal­ten. Auf Ver­lan­gen sind FERIA e. V. die ent­spre­chen­den Ver­si­che­run­gen nachzuweisen.

7. Ent­fer­nung von Zecken

Aus medi­zi­ni­scher Sicht ist das Ent­fer­nen von Zecken mög­lichst zeit­nah zum Zecken­biss sinn­voll. Soll­ten wir bei Ihrem Kind wäh­rend der Betreuung bei FERIA e. V. eine Zecke ent­de­cken, wer­den wir die­se unmit­tel­bar ent­fer­nen. Wur­de eine Zecke ent­fernt, infor­mie­ren wir Sie hier­über, wenn Sie Ihr Kind abho­len. Sie­he auch unter Merk­blatt Zecken.

Mit der Anmel­dung ihres Kin­des erklä­ren sich die Eltern mit die­sen Bedin­gun­gen ein­ver­stan­den und stim­men ihnen zu.