Bedingungen für die Ferienbetreuung
1. Teilnahme und Alter der Kinder
Teilnahmeberechtigt an der Ferienbetreuung sind Grundschulkinder im Alter von 6 – 11 Jahren.
Möglich ist eine Teilnahme ab Sommerferien vor der Einschulung.
2. Betreuungszeit und –ort, Abholung
Die Betreuung in den Projektwochen findet zu folgenden Zeiten statt:
Täglich von 7:30 bis 13:30 Uhr
Die Kinder sind von den Eltern an den jeweils angegebenen Ort zu bringen und dort auch wieder abzuholen. Falls Kinder alleine nach Hause gehen dürfen, muss dies gegenüber FERIA e. V. schriftlich (im Anmeldeformular) erklärt werden.
Die Kinder sind im Zeitraum zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr zu bringen und werden pünktlich um 13:30 Uhr abgeholt.
3. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren (pro Tag) für die Ferienbetreuung betragen:
Mitglieder: 16 EUR
Nicht-Mitglieder: 18 EUR
4. Verbindliche Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags, Widerruf, Rücktritt, Zahlung
- Mit dem Abschicken des Online-Formulars melden die Eltern ihr Kind verbindlich an. Bei Geschwisterkindern muss das Formular für jedes Kind einzeln ausgefüllt werden. Der Eingang der Anmeldung wird per E‑Mail bestätigt. Erst mit Überweisung der Teilnahmegebühr kommt der Vertrag über die Durchführung der Ferienbetreuung durch FERIA e. V. zustande.
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
- Vertragliches Rücktrittsrecht: Nach erfolgter Zusage können die Eltern schriftlich von der Ferienbetreuung zurücktreten. Wird der Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn der Ferienbetreuung erklärt, wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Bei einem späteren Rücktritt (auch aus Krankheitsgründen) erfolgt keine Rückerstattung.
- Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Anmeldebestätigung auf das Konto von FERIA e. V. zu überweisen. Genaue Angaben sind in der E‑Mail zur Bestätigung der Anmeldung enthalten.
5. Aufsichtspflicht, Ausschluss eines Kindes
- Für die Dauer der Betreuungszeit übernehmen die Betreuer die Aufsichtspflicht über die Kinder. Die Aufsichtspflicht der Betreuer beginnt mit der Übergabe des Kindes und endet mit der Abholung.
- Auf dem Hinweg zu oder dem Heimweg von der Betreuung obliegt die Pflicht zur Aufsicht allein den Erziehungsberechtigten. Für Kinder, die sich ohne Abmeldung aus der Veranstaltung entfernen, wird keine Haftung übernommen.
- Die Kinder haben den Anweisungen der Betreuungspersonen Folge zu leisten.
- Ist das Verhalten eines Kindes für die Gruppe unzumutbar oder gefährdet es sich oder andere Personen wiederholt durch sein Verhalten, und ändert es sein Verhalten trotz mehrfacher Ermahnung durch die Betreuer nicht, kann es von der weiteren Durchführung der Ferienbetreuung ausgeschlossen werden.
- Die Teilnahmegebühr wird in diesen Fällen nicht rückerstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass den Eltern in diesen Fällen auch kein Schadensersatzanspruch zusteht.
6. Haftungsbeschränkung, Versicherungen
- FERIA e. V. übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und sonstige Schäden. Jeder Erziehungsberechtigte erkennt dies mit der Anmeldung seines Kindes an und verzichtet auf jegliche Art von Forderungen und Schadenersatzansprüchen.
- FERIA e. V. schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für eine Haftung und für Pflichtverletzungen der Betreuer.
- Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass das Kind während der Ferienbetreuung nicht über FERIA e. V. haftpflicht- oder unfallversichert ist.
- Die Eltern verpflichten sich, für das Kind für die Zeit der Betreuung eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Auf Verlangen sind FERIA e. V. die entsprechenden Versicherungen nachzuweisen.
7. Entfernung von Zecken
Aus medizinischer Sicht ist das Entfernen von Zecken möglichst zeitnah zum Zeckenbiss sinnvoll. Sollten wir bei Ihrem Kind während der Betreuung bei FERIA e. V. eine Zecke entdecken, werden wir diese unmittelbar entfernen. Wurde eine Zecke entfernt, informieren wir Sie hierüber, wenn Sie Ihr Kind abholen. Siehe auch unter Merkblatt Zecken.
Mit der Anmeldung ihres Kindes erklären sich die Eltern mit diesen Bedingungen einverstanden und stimmen ihnen zu.